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Afterwaldgesetz Ride & Infoanlass - Ein voller Erfolg!

Freitag, 19. September 2025

Gestern Abend fand unser Afterwaldgesetz Ride & Infoanlass im Bistro Gewürzmühle statt - und was für ein gelungener Abend das war! Sehr viele Mountainbikende aus der Region sind gekommen, die Gespräche waren informativ und konstruktiv, und die Gewürzmühle hat uns mit leckeren Getränken und Essen verwöhnt.

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Das neue Waldgesetz verstehen

Der Infoanlass brachte Klarheit in die momentan verwirrende Rechtslage rund ums Mountainbiken im Kanton Zug. Vertreter vom Amt für Wald und Wild sowie vom Amt für Raum und Verkehr standen für Fragen zur Verfügung und erklärten die praktischen Auswirkungen der neuen Regelungen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

GRUNDLAGEN (gelten bereits jetzt!)
  • Im Wald: Biken nur auf Waldstrassen und im Richtplan bezeichneten MTB-Routen (§ 9 Abs. 3 EG Waldgesetz) erlaubt.
  • Ausserhalb des Waldes: Biken wie bisher erlaubt, ausser wo explizit verboten (durch Fahrverbot).
INFOS FINDEN
  • Richtplankarte: gesamtes, behördenverbindliches Routennetz → zg.ch/de/planen-bauen/raumplanung/richtplanung
  • Zugerwald-App (www.zugerwald.ch → Themen → Biken):
    • zeigt Bike-Wege im Wald (orange ausgezogen und gestrichelt = erlaubt).
    • Momentan noch verwirrend: Die orangen Bike-Wege enden, sobald der Wald endet (da das Gesetz nur für den Wald gilt). Sobald man den Wald verlässt gilt "Grundlagen → Ausserhalb des Waldes".
WIE GEHT ES WEITER?
  • Behörden (ARV) müssen ausserhalb des Waldes die Rechtsgrundlagen schaffen.
  • Beschilderung ausserhalb des Waldes: Erst nach Klärung der Rechtslage; Zeitpunkt unklar.
  • Beschilderung im Wald: Hinweisschilder an Einfahrten + Link zu zugerwald.ch, evtl. Fahrverbote an sensiblen Stellen.
WICHTIG

"Unwissen schützt vor Strafe nicht."

Egal, ob du weisst, welche Trails legal sind oder nicht / ob du kein Handy dabei hast / ob (noch) keine Beschilderung vorhanden ist / ob du dich verfahren hast:

  • Im Wald dürfen die Wege befahren werden, welche in der Zugerwald-App eingezeichnet sind.
  • Bist du auf einem illegalen Trail, darfst du gebüsst werden.
ZUGERWALD APP

Die Zugerwald-App (www.zugerwald.ch) ist aktuell noch in Bearbeitung. Es ist geplant, dass diese bis Ende Jahr fertiggestellt ist.

Fazit

Der Abend hat gezeigt, wie wichtig der Dialog zwischen Mountainbikenden, Behörden und anderen Waldnutzern ist. Die neue Rechtslage bringt zwar Klarheit, wirft aber auch neue Fragen auf, besonders bezüglich der Umsetzung und des Zeitplans für die Beschilderung.

Wir danken allen Teilnehmenden für das grosse Interesse und die konstruktiven Diskussionen. Besonderer Dank geht an die Vertreter der Ämter für ihre Zeit und Bereitschaft, unsere Fragen zu beantworten, sowie an das Bistro Gewürzmühle für die tolle Gastfreundschaft.

Stay tuned für weitere Updates zur Entwicklung der Mountainbike-Infrastruktur in unserem Kanton!

Waldgesetz und Richtplan: Was gilt?

Donnerstag, 28. August 2025

Wir laden euch ein zum Social Ride mit anschliessendem Infoanlass in der Gwürzmühli.

18:00 Landsgemeindeplatz - Social Ride auf den Zugerberg und den Trail runter

20:00 Gwürzmühli - Infoanlass und Imbiss

Neben allgemeinen Infos rund um das Thema Biken unter dem neuen Gesetzesmantel werden euch Vertreter vom Amt für Wald und Wild sowie vom Amt für Raum und Verkehr für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stehen.

Wir freuen uns auf alle die mit dabei sind!

Events 2025

Sonntag, 23. März 2025

Auch im 2025 organisieren wir wieder tolle Events.

Öffne den Link für detaillierte Informationen zu den einzelnen Happenings https://mountainbikezug.ch/content/jahresprogramm/jahresprogramm-2025

Neue Daten werden laufend aufgeschaltet.

Wir freuen uns auf jedes Kennenlernen und Wiedersehen

GV Protokoll 2025

Sonntag, 23. März 2025

Das Protokoll der Generalversammlung 2025 findest du unter dem Link unten.

Downloads

 GV 2025.pdf

Verlosung Specialized Levo

Samstag, 11. Januar 2025

Am Samstag 21.12.2024 endete unsere Verlosung des Specialized Levo. Die glückliche Gewinnerin wurde gezogen und bereits informiert. Die Übergabe und Einstellung des Bikes wird durch Welcome Cycles in Zug übernommen.

Dank eurer Unterstützung konnten wir über 7000 Franken an Spenden verbuchen. Dafür danken wir euch herzlich! Mit diesem Geld werden wir uns weiterhin für das Mountainbiken im Kanton Zug einsetzen. Wir halten euch auf dem Laufenden, welche Projekte im 2025 vorgesehen sind.

Ein ganz grosses Dankeschön an Spezialized für das Bike und an die Aussteller Welcome Cycles, Bikegarage, FEBRU und Freiruum Zug!

Verlosung Gravel-/Mountainbike an der Zugermesse

Samstag, 11. Januar 2025

Alle Besucher unseres Standes an der Zugermesse hatten die Möglichkeit am Glücksrad zu drehen. Der glückliche Gewinner der Veloverlosung wurde bereits gezogen und informiert. Vielen Dank allen, die uns an der Messe besucht und mitgemacht haben.

Das Hauptziel des Messeauftritts war die Präsentation unserer Velo- und Bikevereine im Kanton Zug an ein gemischtes Publikum. Wenn ihr noch Feedback und Ideen zum Thema Messeauftritt habt, meldet euch bitte per Mail info@mountainbikezug.ch

GV Protokoll 2024

Samstag, 13. April 2024

Das Protokoll der Generalversammlung 2024 findest du unter dem Link unten.

Referendum zur Revision des EG Waldgesetzes

Mittwoch, 21. Februar 2024

Am 25. Januar 2024 verabschiedete der Kantonsrat die Teilrevision EG Waldgesetz mit folgendem Inhalt:

EG Waldgesetz § 9 Abs. 3: Wo es die Walderhaltung oder andere öffentliche Interessen erfordern, können störende Tätigkeiten im Wald auf und abseits von Strassen und Wegen eingeschränkt oder verboten werden. Radfahren ist nur auf Waldstrassen sowie auf den im Richtplan bezeichneten Bike-Strecken erlaubt.

Der Richtplan wurde im Herbst 2023 zur Vernehmlassung veröffentlicht und beinhaltet diese vorgesehen Bike-Strecken. Wir – die IG Mountainbike Zug mit Unterstützung der Zuger Bikeclubs – haben eine umfassende Stellungnahme eingereicht. Das aktuell enthaltene Routennetz stellt zusammen mit dem Gesetzartikel eine massive Einschränkung für Bikerinnen und Biker dar.

Neben unserer Stellungnahme sind so viele Rückmeldungen eingegangen, dass das Thema Veloverkehr aus der aktuellen Richtplananpassung herausgelöst und separat abgehandelt werden soll.

Gegen die Festsetzung des Richtplans stehen keine Rechtsmittel wie eine Einsprache oder ein Referendum zur Verfügung. Entsprechend haben wir Bikerinnen und Biker mit der dannzumal vom Kantonsrat abgesegneten Variante zu leben. Diese kann zufriedenstellend sein – oder auch nicht.

Folglich wird heute das Gesetz geschaffen zu dessen Umsetzung die zentrale Grundlage – nämlich das Bikeroutennetz im Richtplan – fehlt. Ohne das zugehörige Netz lässt sich nicht beurteilen, ob der Gesetzesartikel zweckmässig ist oder nicht: Ist das Routennetz ausreichend dicht, deckt es die unterschiedlichen Bedürfnisse ab, sind alle Regionen ausreichend eingebunden?

Wir wollen das Referendum ergreifen, da wir der Ansicht sind, dass für die Schaffung dieses Gesetzesartikels das im Richtplan festzusetzende Routennetz bekannt sein muss. Im Bericht und Antrag des Regierungsrats zur Gesetzesrevision steht zwar, dass ein attraktives Streckennetz geschaffen werden soll – der aktuelle Richtplanentwurf spricht jedoch eine andere Sprache.

Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung 2023/1

Donnerstag, 15. Februar 2024

Die IG Mountainbike Zug hat eine Stellungnahme zur Richtplananpassung 2023/1 veröffentlicht. Diese befasst sich mit den Abschnitten M 4.1 & 4.9 und thematisiert die Entwicklung des Velowegnetzes für Alltags- und Freizeitnutzung. Die Stellungnahme, unterstützt von Swiss Cycling Zug sowie lokalen und nationalen Fahrradorganisationen, betont die Wichtigkeit eines ausgebauten und zugänglichen Netzes sowie die Klärung der Rechtslage für Mountainbiken in Waldgebieten.

EG Waldgesetz und Richtplananpassung

Donnerstag, 19. Oktober 2023

Bereits am 22. September haben wir euch eine umfangreiche Infomail zu diesem Thema geschickt und alle dazu aufgefordert, öffentlich mitzuwirken oder uns in irgendeiner Form zu unterstützen.

Offizielle Seite des Kantons Zug: Öffentliche Mitwirkung

Kartenentwurf aus Richtplananpassung 2023/1 M4.9 Velowegnetze

Der aktuelle Entwurf zum EG Waldgesetzt besagt: “Radfahren ist nur auf Waldstrassen sowie auf den im Richtplan bezeichneten Bike-Strecken erlaubt”. In anderen Worten: Wo im Richtplan eine Bike-Route festgelegt ist, wird in Zukunft Biken erlaubt sein - wo nichts verzeichnet ist, ist keine Bike-Route und somit Biken offiziell verboten.